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   BSG, 02.02.2023 - B 5 R 60/22 BH   

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BSG, 02.02.2023 - B 5 R 60/22 BH (https://dejure.org/2023,18463)
BSG, Entscheidung vom 02.02.2023 - B 5 R 60/22 BH (https://dejure.org/2023,18463)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 2023 - B 5 R 60/22 BH (https://dejure.org/2023,18463)
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    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Bezeichnung eines Verfahrensmangels

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus BSG, 02.02.2023 - B 5 R 60/22 BH
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Kürzung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl BVerfG Beschluss vom 11.1.2011 - 1 BvR 3588/08ua - BVerfGE 128, 138 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 9; vgl auch BSG Beschluss vom 17.4.2019 - B 5 R 312/18 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 06.10.2016 - B 5 R 45/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Gewährung der

    Auszug aus BSG, 02.02.2023 - B 5 R 60/22 BH
    Umstände, unter denen die Einverständniserklärung des Klägers in der Folgezeit unwirksam geworden sein könnte (vgl hierzu zB BSG Beschluss vom 6.10.2016 - B 5 R 45/16 B - juris RdNr 18 mwN; BSG Beschluss vom 2.7.2019 - B 2 U 156/18 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 16.7.2019 - B 12 KR 102/18 B - juris RdNr 6) , sind nicht ersichtlich.
  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 36/92

    Revision - Wiedereinsetzung - Berufung - Bedingung - Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BSG, 02.02.2023 - B 5 R 60/22 BH
    Der Senat wertet das Gesamtvorbringen des Klägers insbesondere im Hinblick auf den Wortlaut seiner Anträge dahin, dass er eine unbedingte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in der angegriffenen Entscheidung des LSG eingelegt hat und lediglich die weitere Durchführung der Beschwerde von einer PKH-Bewilligung abhängig machen wollte (vgl zu Auslegung von Rechtsmittelschriften als unbedingtes oder unzulässigerweise bedingtes Rechtsmittel zB BSG Urteil vom 13.10.1992 - 4 RA 36/92 - SozR 3-1500 § Nr. 5 S 13 f; vgl auch BGH Beschluss vom 14.3.2007 - XII ZB 235/05 - juris RdNr 10) .
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 235/05

    Unzulässigkeit einer bedingt eingelegten Berufung

    Auszug aus BSG, 02.02.2023 - B 5 R 60/22 BH
    Der Senat wertet das Gesamtvorbringen des Klägers insbesondere im Hinblick auf den Wortlaut seiner Anträge dahin, dass er eine unbedingte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in der angegriffenen Entscheidung des LSG eingelegt hat und lediglich die weitere Durchführung der Beschwerde von einer PKH-Bewilligung abhängig machen wollte (vgl zu Auslegung von Rechtsmittelschriften als unbedingtes oder unzulässigerweise bedingtes Rechtsmittel zB BSG Urteil vom 13.10.1992 - 4 RA 36/92 - SozR 3-1500 § Nr. 5 S 13 f; vgl auch BGH Beschluss vom 14.3.2007 - XII ZB 235/05 - juris RdNr 10) .
  • BSG, 02.07.2019 - B 2 U 156/18 B

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall

    Auszug aus BSG, 02.02.2023 - B 5 R 60/22 BH
    Umstände, unter denen die Einverständniserklärung des Klägers in der Folgezeit unwirksam geworden sein könnte (vgl hierzu zB BSG Beschluss vom 6.10.2016 - B 5 R 45/16 B - juris RdNr 18 mwN; BSG Beschluss vom 2.7.2019 - B 2 U 156/18 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 16.7.2019 - B 12 KR 102/18 B - juris RdNr 6) , sind nicht ersichtlich.
  • BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 102/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 02.02.2023 - B 5 R 60/22 BH
    Umstände, unter denen die Einverständniserklärung des Klägers in der Folgezeit unwirksam geworden sein könnte (vgl hierzu zB BSG Beschluss vom 6.10.2016 - B 5 R 45/16 B - juris RdNr 18 mwN; BSG Beschluss vom 2.7.2019 - B 2 U 156/18 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 16.7.2019 - B 12 KR 102/18 B - juris RdNr 6) , sind nicht ersichtlich.
  • BSG, 22.06.2022 - B 1 KR 23/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 02.02.2023 - B 5 R 60/22 BH
    Der Erlass eines Prozessurteils statt eines Sachurteils durch das erstinstanzliche Gericht kann zwar als fortwirkender Verfahrensmangel gerügt werden, wenn das Berufungsgericht das Prozessurteil der ersten Instanz bestätigt (vgl hierzu zB BSG Beschluss vom 22.6.2022 - B 1 KR 23/22 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 17.04.2019 - B 5 R 312/18 B

    Absenkung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten

    Auszug aus BSG, 02.02.2023 - B 5 R 60/22 BH
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Kürzung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl BVerfG Beschluss vom 11.1.2011 - 1 BvR 3588/08ua - BVerfGE 128, 138 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 9; vgl auch BSG Beschluss vom 17.4.2019 - B 5 R 312/18 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 23.06.2021 - B 13 R 197/20 B

    Anspruch auf Nachentrichtung von Beiträgen zur freiwilligen gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 02.02.2023 - B 5 R 60/22 BH
    Es ist jedoch nicht zu erkennen, inwiefern ein darin möglicherweise liegender Verfahrensfehler ursächlich für die Zurückweisung der Berufung geworden sein könnte (vgl dazu, dass die Darlegung des Beruhen-Könnens auch bei einer Rüge "Prozessurteil statt Sachurteil" oder umgekehrt zur anforderungsgerechten Bezeichnung des Verfahrensmangels gehört, BSG Beschluss vom 23.6.2021 - B 13 R 197/20 B - juris RdNr 7 unter Bezugnahme auf Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 661) .
  • BSG, 06.06.2023 - B 4 AS 131/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Weist das SG eine Klage als unzulässig ab und bestätigt - wie hier - das LSG die Unzulässigkeit der Klage im Berufungsverfahren, haftet der Mangel der Entscheidung des LSG selbst an (BSG vom 17.12.2019 - B 8 SO 8/19 B - juris RdNr 6 mwN; BSG vom 18.8.2022 - B 1 KR 35/22 B - juris RdNr 7; BSG vom 2.2.2023 - B 5 R 60/22 BH - juris RdNr 9) .

    Es würde am Beruhenszusammenhang fehlen, wenn sich der Berufungsentscheidung entnehmen ließe, dass das LSG die Berufung selbst bei unterstellter Zulässigkeit der Klage zurückgewiesen hätte (BSG vom 2.2.2023 - B 5 R 60/22 BH - juris RdNr 9; vgl auch BSG vom 31.5.2017 - B 5 R 29/16 BH - RdNr 16) .

  • BSG, 06.06.2023 - B 4 AS 132/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Weist das SG eine Klage als unzulässig ab und bestätigt - wie hier - das LSG die Unzulässigkeit der Klage im Berufungsverfahren, haftet der Mangel der Entscheidung des LSG selbst an (BSG vom 17.12.2019 - B 8 SO 8/19 B - juris RdNr 6 mwN; BSG vom 18.8.2022 - B 1 KR 35/22 B - juris RdNr 7; BSG vom 2.2.2023 - B 5 R 60/22 BH - juris RdNr 9) .

    Es würde am Beruhenszusammenhang fehlen, wenn sich der Berufungsentscheidung entnehmen ließe, dass das LSG die Berufung selbst bei unterstellter Zulässigkeit der Klage zurückgewiesen hätte (BSG vom 2.2.2023 - B 5 R 60/22 BH - juris RdNr 9; vgl auch BSG vom 31.5.2017 - B 5 R 29/16 BH - juris RdNr 16) .

  • BSG, 23.06.2023 - B 4 AS 191/22 BH
    In einer solchen Konstellation kommt die Gewährung von PKH nicht in Betracht, weil es nicht Aufgabe des PKH-Verfahrens ist, einen lediglich vorübergehenden Erfolg im (Zwischen-)Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde herbeizuführen ( BSG vom 31.5.2017 - B 5 R 29/16 BH - juris RdNr 16; vgl auch BSG vom 2.2.2023 - B 5 R 60/22 BH - juris RdNr 9) .
  • BSG, 06.07.2023 - B 4 AS 100/23 BH
    In einer solchen Konstellation kommt die Gewährung von PKH nicht in Betracht, weil es nicht Aufgabe des PKH-Verfahrens ist, einen lediglich vorübergehenden Erfolg im (Zwischen-)Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde herbeizuführen ( BSG vom 31.5.2017 - B 5 R 29/16 BH - juris RdNr 16; vgl auch BSG vom 2.2.2023 - B 5 R 60/22 BH - juris RdNr 9) .
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